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§14-Prüfung ​

Dieser Workflow prüft eingehende Rechnungen auf die Pflichtangaben nach § 14 UStG – Belegnummer, Stimmigkeit der Beträge, Steuernummer – und legt Beanstandungen einem Bearbeiter vor.

Er läuft nach dem Dublettencheck: Erst wird festgestellt, ob die Rechnung neu ist, dann, ob sie formal in Ordnung ist.

Wann er läuft ​

Auslöser ist das Archiv „SAP Buchhaltung".

Die Startbedingung ist „Belegart prüfen". Nur Belegarten, die in der Prüfliste auf „Ja" stehen, werden geprüft – alles andere läuft ohne §14-Prüfung durch. Damit nehmen Sie Belegarten heraus, die gar keine Rechnung sind.

Was geprüft wird ​

Der Workflow arbeitet mit zwölf Bedingungen. Die vier, die in der Praxis zählen:

PrüfungWann sie anschlägt
Prüfbetrag unterschrittenLiegt der Bruttobetrag unter dem eingestellten Prüfbetrag, greift die vereinfachte Behandlung – Kleinbetragsrechnungen brauchen die Vollprüfung nicht.
Belegnummer fehltDas Feld „Belegnummer" ist leer.
Brutto gegen Netto und SteuerBrutto ≠ Netto + Steuer.
Steuernummer fehlt oder weicht abDie USt-IdNr. fehlt, obwohl sie erforderlich ist – oder sie steht am Beleg, stimmt aber nicht mit den Stammdaten überein.

Die Steuernummer wird auch in der Adresse gesucht

Fehlt die USt-IdNr. am Beleg, schaut der Workflow zusätzlich in die Rechnungsadresse des Geschäftspartners. Trägt sie eine Steuernummer, gilt die Angabe als vorhanden. Das erspart Beanstandungen bei Lieferanten, deren Nummer nur in den Stammdaten steht.

Was bei einer Beanstandung passiert ​

Schlägt eine Prüfung an, bekommt der Bearbeiter die Aufgabe „Rechnung nach §14 prüfen" mit zwei Entscheidungen:

  • In Ordnung – der Beleg wird trotz der Beanstandung freigegeben und läuft regulär weiter.
  • Abgelehnt – der Beleg wird abgelehnt, und der erfasste Grund wird dokumentiert.

Der Workflow lehnt nie selbst ab

Er stellt fest, dass eine Pflichtangabe fehlt, und legt den Fall vor. Ob die Rechnung deshalb zurückgeht, entscheidet ein Mensch – denn manches, was formal fehlt, ist sachlich geklärt.

Was Sie dafür brauchen ​

Archiv„SAP Buchhaltung" als Auslöser
Prüflistewelche Belegarten geprüft werden
Prüfbetragab wann die Vollprüfung greift
Berechtigungender Bearbeiter braucht Zugriff auf Archiv und Aufgabe
Workflow-Zustandimportiert, veröffentlicht und aktiv; alte Instanzen vorher löschen

Was schiefgehen kann ​

Rechnungen werden gar nicht geprüft ​

Ihre Belegart steht nicht auf „Ja" in der Prüfliste. Das ist der häufigste Fall und meist Absicht – prüfen Sie die Liste, bevor Sie am Workflow suchen.

Jede Rechnung wird wegen der Steuernummer beanstandet ​

  1. Steht die USt-IdNr. am Beleg oder in der Rechnungsadresse des Geschäftspartners?
  2. Stimmt sie mit den Stammdaten überein? Auch eine vorhandene, aber abweichende Nummer führt zur Beanstandung.

Kleinbetragsrechnungen werden voll geprüft ​

Der Prüfbetrag ist zu niedrig eingestellt oder nicht gesetzt. Er entscheidet, ab wann die Vollprüfung greift.

Die Betragsprüfung schlägt bei korrekten Rechnungen an ​

Brutto, Netto und Steuer stammen aus der Erfassung. Weicht einer der Werte wegen eines Rundungs- oder Erfassungsfehlers ab, meldet der Workflow das zu Recht – die Ursache liegt dann in den ausgelesenen Werten, nicht in der Prüfung.

Dokumentation – NC-Solutions